Fördertipps für Unternehmen

Weiterbildung als Wettbewerbsvorteil!

Es zahlt sich aus, in die Weiterbildung der eigenen Belegschaft zu investieren! Unternehmer:innen steigern damit das intern verfügbare Know-how und fördern nachweislich Arbeitszufriedenheit, Motivation und Loyalität ihrer Mitarbeiter:innen. Bei den dabei entstehenden Kosten können Unternehmen Förderungen in Anspruch nehmen, über die Sie unser Business Service gerne kompetent und individuell berät!

Business Service

Kontaktmöglichkeiten:

Steuerliche Absetzbarkeit von Bildungskosten

  • Aus- und Weiterbildungskosten sind für Unternehmen als Bildungsausgaben absetzbar. Dies kann in Form eines außerbetrieblichen Bildungsfreibetrages oder einer Bildungsprämie für externe Bildungsaufwendungen erfolgen.

Externer (außerbetrieblicher) Bildungsfreibetrag

  • Der externe Bildungsfreibetrag steht für betriebliche Aufwendungen zu, die unmittelbar außerbetriebliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen betreffen, die im betrieblichen Interesse für Arbeitnehmer:innen getätigt werden. Darunter fallen Kurs- oder Lehrgangsgebühren, Honorare für Vortragende, Miete für externe Schulungsräume und Kosten für Skripten. Der externe Bildungsfreibetrag kann in Höhe von höchstens 20 % der angefallenen Aufwendungen in Anspruch genommen werden. Die Aus- und Fortbildungseinrichtung muss von der Arbeitgeber:in verschieden sein.

Bildungsprämie für externe Bildungsaufwendungen

  • Alternativ zum externen Bildungsfreibetrag können Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung, die einen Anspruch auf den externen Bildungsfreibetrag begründen, im Rahmen einer Bildungsprämie in Höhe von 6 % berücksichtigt werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.wko.at.

 

 

Weitere Fördergeber:innen:

AMS Wien

Das Arbeitsmarktservice fördert Unternehmen,

  • EPU: Förderung für Ihre erste Arbeitskraft
  • Eingliederungsbeihilfe für die Einstellung von Personen, die längere Zeit arbeitslos waren
  • Förderung der Lehrausbildung
  • Förderung von Ersatzkräften während Elternteilzeitkarenz
  • Solidaritätsprämien-Modell falls eine Ihrer Arbeitskräfte die Normalarbeitszeit reduzieren möchte und Sie dafür eine neue Arbeitskraft einstellen, erhalten Sie dafür vom AMS eine Förderung

Weitere Informationen finden Sie hier: AMS-Website unter Förderungen für Unternehmen

Förderungen für Lehrbetriebe

Die Förderkriterien und Förderhöhen werden in der jeweiligen Förderrichtlinie geregelt. Einen Überblick über die Förderarten finden Sie auf der Website der WKO.

Kostenerstattung für Internats- bzw. Unterbringungskosten gem. § 9 Abs. 5 BAG

Seit 1. Jänner 2018 haben alle Lehrberechtigten, die in einem Lehrlingshaus bzw. Internat während des Berufsschulbesuchs ihrer Lehrlinge entstehenden Kosten zu tragen. Auch bei Unterbringung in einem anderen Quartier sind die Kosten vom Lehrberechtigten bis zu der Höhe zu ersetzen, die bei einer Unterbringung im Lehrlingshaus bzw. Internat entstanden wären.

Coaching und Beratung für Lehrbetriebe

Eine Lehre stellt Lehrbetrieb und Lehrling manchmal vor Herausforderungen oder besondere Chancen. Wir begleiten und beraten Sie bei der Bearbeitung von Herausforderungen und Optimierungspotenzialen rund um die Lehrausbildung. Vertraulich, österreichweit und kostenfrei für Ihren Lehrbetrieb!

Ausbildungsverbünde (zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)

Gefördert werden Ausbildungsverbünde und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von 2.000 Euro. Zusätzlich können Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis zu einer Gesamthöhe im Ausmaß von 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von 500 Euro gefördert werden.

Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen

Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pro Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg und 250 Euro pro Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung.

Übernahmeprämie für Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen

Einen zusätzlichen Anreiz, Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen zu übernehmen, bietet eine neue Fördermaßnahme. Nämlich eine einmalige Prämie in der Höhe von 1.000 Euro pro Lehrling und Lehrbetrieb. Ausbezahlt wird nach Absolvierung des ersten Jahres im Unternehmen.

Auslandspraktikum

Sie bekommen die Bruttolehrlingsentschädigung für jenen Zeitraum ersetzt, in dem Ihr Lehrling einen Sprachkurs oder/und ein berufsbezogenes Auslandspraktikum absolvierte (und daher nicht in Ihrem Betrieb anwesend) ist. Wird der Sprachkurs oder das Praktikum mit einem Erholungsurlaub kombiniert, wird nur der berufsbezogene Zeitraum ersetzt. Zusätzlich wird auch der Sprachkurs selber gefördert und erhält auch der Lehrling eine Prämie ausgezahlt.

Basisförderung

Die Basisförderung gilt für alle Lehrverhältnisse und für Ausbildungsverhältnisse nach § 8b (2) BAG die nach dem 1.1.2016 begonnen haben.

Lehre für Erwachsene

Lehrverhältnisse mit Personen über 18 Jahre können gefördert werden, wenn diese mindestens nach dem Entgelt für Hilfskräfte entlohnt werden. In diesen Fällen wird die Basisförderung nach dem BAG nicht auf Grundlage der Lehrlingsentschädigung, sondern auf Grundlage des Entgelts für Hilfskräfte berechnet.

Gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen

Ein bestimmter Anteil des Gesamtbudgets soll für die Förderung von Projekten reserviert werden, die den gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen zum Ziel haben.

Berufsausbildung - Teilqualifizierungen (nur für vor dem 1.1.2016 begonnene Verträge)

Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse nach §8b (2) BAG in den Förderarten:

  • Ausbildungsverbünde (zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)
  • Basisförderung
  • Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
  • Weiterbildung der Ausbilderinnen
  • Kostenerstattung für Internats- bzw. Unterbringungskosten gem. § 9 Abs. 5 BAG

Ab dem 1.1.2016 begonnene Ausbildungsverhältnisse mit Teilqualifizierung werden wie normale Lehrverhältnisse gefördert.

Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Gefördert werden Nachhilfekurse, Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule und Dienstfreistellungen bei Wiederholung einer Berufsschulklasse. Die Förderhöhe beträgt 100 Prozent der Kosten für die Nachhilfe bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 Euro pro Lehrling bzw. 100 Prozent Abgeltung der kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung bei Dienstfreistellungen.

Zusätzlicher Besuch von Berufsschulstufen

Gefördert werden Dienstfreistellungen und Internatskosten bei Wiederholung einer Berufsschulklasse aufgrund Lehrplatzwechsel, Lehrzeitanrechnungen oder Lehrzeitverkürzung.

Weiterbildung der Ausbilder

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 2.000 Euro pro Jahr.

Internationale Wettbewerbe

Förderbar sind nur Teilnehmer:innen, die Ihre Lehre bereits absolviert haben oder die noch Lehrlinge sind. Der Förderung wird der Ist-Grundlohn oder das Ist-Grundgehalt der teilnehmenden Person ohne Sonderzahlungen oder Zulagen zu Grunde gelegt.

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)

Förderungen des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)

Nur erfolgreiche und wettbewerbsfähige Unternehmen können qualifiziertes Personal und gute Entwicklungschancen im Beruf garantieren. Daher unterstützt der waff Wiener Unternehmen mit seinem Förderprogramm am Wirtschaftsstandort Wien: 

  • Umsetzung von Innovationsvorhaben
  • Qualifizierung von Mitarbeiter:innen
  • Ausbildung von Lehrausbilder:innen
  • Suche und Ausbildung von Fachkräften
  • Personalabbau mit Verantwortung
  • EPU-Förderung: Für eine Förderung wenden Sie sich bitte direkt an den waff unter der Tel.Nr. +43 (0) 1 217-48-555


waff - Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung
Nordbahnstraße 36, 1020 Wien
Kontakt für Unternehmen: 01 / 217 48 / 870
Kontakt für Beschäftigte: 01 / 217 48 / 555
www.waff.at

Förderungen des Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) für Unternehmen

Die Förderungen des Sozial- und Weiterbildungsfonds für Unternehmen gelten für gewerbliche Arbeitskräfteüberlasser, die Zeitarbeitnehmer:innen an Dritte überlassen. Mit dieser Fördermaßnahme können die Kurs- sowie Lohnkosten vollständig gefördert werden. Auf die Leistungen des SWF besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Die Website des Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) gibt Ihnen einen guten Überblick über die Kurse, die gefördert werden können.

Für eine kostenlose persönliche Beratung zu Ihren Fördermöglichkeiten nehmen Sie bitte unter der Telefonnummer +43 1 890 9084 oder via Email office@swf-akue.at mit dem SWF Kontakt auf. Gerne können Sie sich auch von der SWF Bildungsberatung vor Ort zu den Chancen der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Zeitarbeitnehmer:innen beraten und bei der Abwicklung unterstützen lassen.

SVS – Sicherheitshunderter

Detailierte Informationen zu den finanzielle Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen finden Sie auf der SVS - Sicherheitshunderter Seite. 

Alle bei der SVS unfallversicherten Gewerbetreibenden, Neuen Selbständigen und Freiberuflichen Personen sowie landwirtschaftlichen Betriebsführer:innen können den Sicherheitshunderter für die Teilnahme an ausgewählten Kursen und/ oder Praxistrainings bei den SVS-Sicherheitspartnern ab 01.01.2021 sofort nach Zahlung der Rechnung online beantragen.
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien
Tel.: 050 808 808

 

Wirtschaftsagentur Burgenland

Aus- und Weiterbildung von Unternehmer:innen, Fach- und Führungskräften. Hier gelangen Sie auf die Webseite.
Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH
Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt
Telefon: +43 059010-210

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