Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften für fachübergreifende Tätigkeiten

  • Präsenz
Plätze frei!
Unterrichtsort
BFI Wien
Engerthstraße 113-117
1200 Wien
Unterrichtsdetails
Mo, Mi, Do 17:30-21:30
40 Unterrichtseinheiten

Preis
€ 780,-
Förderpreis
€ 530,-
Alle Preise inkl. 10% USt.
Unterrichtsdetails
Mo, Mi, Do 17:30-21:30
40 Unterrichtseinheiten

Kursnr. 24BTDT0119
Das erwartet Sie

Sie haben keine elektrotechnische Fachausbildung, möchten aber Ihre beruflichen Fähigkeiten dahingehend erweitern? In diesem Kurs für Fachkräfte, die nicht aus dem Elektrotechnikgewerbe kommen, sichern Sie sich anhand eines ausführlichen Theorieteils und praxisnaher Übungen das dafür benötigte elektrotechnische Basiswissen. Sie lernen elektrotechnische Komponenten, Materialien, Werkzeuge und Messgeräte kennen und erfahren alles Wissenswerte über Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen.

Inhalte

- Gesetzliche Grundlagen
- Elektrotechnische Grundgrößen (Strom, Spannung, Widerstand, Arbeit, Leistung)
- Messen elektrischer Größen
- Gefahren des elektrischen Stromes - Unfallverhütung
- Elektrotechnikgesetz, Vorschriften laut ÖVE
- Errichtungsvorschriften für elektrotechnische Anlagen
- Schutzmaßnahmen in Niederspannungsanlagen
- Überprüfung von Schutzmaßnahmen mit praktischen Übungen und Messungen
- Anschlussregeln und Reparatur von Betriebsmitteln
- Abschlussprüfung

Nutzen und Karrieremöglichkeiten

- Sie ergänzen Ihre beruflichen Fähigkeiten und können im erlaubten Rahmen fachübergreifend arbeiten.
- Sie tragen mit Ihrem Wissen wesentlich zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer bei.

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das BFI Wien Zeugnis und dokumentieren dadurch offiziell Ihr Können.

Voraussetzungen

Allgemeines technisches Verständnis

Zielgruppe

Personen ohne elektrotechnische Fachausbildung, die durch eine erfolgreiche Abschlussprüfung und entsprechende Erfahrung, wie z.B. Fachkräfte anderer Berufsgruppen (Tischler:innen, Gas-Wasser-Heizungsinstallateur:innen etc.), Arbeiten in Form von "fachübergreifenden Leistungen" im erlaubten Rahmen durchführen möchten

Bitte beachten Sie

Hinweis: § 32 Abs 2 GewO

Grundvoraussetzung für die Ausübung der sonstigen Rechte ist, dass der wirtschaftliche Schwerpunkt und die Eigenart des Betriebes erhalten bleiben; d.h., die zentrale wirtschaftliche Ausrichtung sowie das Erscheinungsbild des Betriebes müssen im Bereich der vorhandenen Gewerbeberechtigung(en) verbleiben. Darüber hinaus muss sich der Gewerbetreibende bei Erbringung solcher Leistungen entsprechend ausgebildeter und erfahrener Fachkräfte bedienen, wenn dies aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Eine Notwendigkeit aus Gründen der Sicherheit besteht dann, wenn Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum droht.

Haben Sie ein Anliegen?

FAQ - Häufige Fragen

Haben Sie eine Frage? Finden Sie Ihre Antwort unter den FAQ - Häufigen Fragen.

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